Gestationsdiabetes (GDM) ist eine der am häufigsten auftretenden Komplikationen während der Schwangerschaft. Eine Hebamme allein ist derzeit in Österreich nicht berechtigt die alleinige Kontrolle der Schwangerschaft mit GDM zu übernehmen. Forschungsfragen: Welche Möglichkeiten der Betreuung durch Hebammen gibt es derzeit bei Schwangeren mit Gestationsdiabetes und wie könnte man diese optimieren? Wie könnte sich die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen gestalten? Welche Grenzen müssen bei der Betreuung durch Hebammen bei Frauen mit Gestationsdiabetes gezogen werden – in wie weit dürfen Untersuchungen und Aufklärungen zur Diagnosestellung und Behandlung des Gestationsdiabetes von Hebammen durchgeführt werden? Methode: Diese Bachelorarbeit basiert auf einer reinen Literaturrecherche. Die Literatur wurde in Datenbanken und Fachlitertur gesucht. Ergebnisse: Derzeit ist die Betreuung von Frauen mit GDM allein durch Hebammen per Gesetz und wegen nicht vorhandener Modelle und Leitlinien noch nicht erlaubt und möglich. Die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen ist allerdings anzustreben und Tätigkeitsbereiche sind klar abzugrenzen. Conclusio: Das Expertenwissen der Hebamme stellt sich als eine Grundvoraussetzung für die Betreuung von an GDM erkranken Schwangeren dar. Die Interdisziplinäre Zusammenarbeit wäre prinzipiell durch gute Kommunikation und einheitliche Richtlinien möglich, hat sich bisher im deutschsprachigen Raum noch nicht durchgesetzt.
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