Etwa 15% aller Verurteilungen in Österreich entfallen auf Frauen. Darüber hinaus sind Frauen in bestimmten Deliktgruppen, z.B. Vermögensdelikte, überproportional repräsentiert. Die Gründe dafür können z.B. anhand von biologischen, psychologischen und soziologischen Ansätzen erklärt werden. Weiters ist zu beachten, dass viele der inhaftierten Frauen außerdem Mütter sind. Frauen, die das Obsorgerecht inne haben, dürfen ihre Haftzeit unter bestimmten Voraussetzungen mit ihren Kindern gemeinsam in Justizanstalten mit eigens eingerichteten Mutter-Kind-Abteilungen verbringen. Das Gefängnis wird so zu einem pädagogischen Setting, in welchem die Mutter-Kind-Beziehung eine Chance zur Förderung erhält. Bindungsforschungen zeigten, dass diese frühe Bindung, die zwischen einem Kind und seiner Mutter entsteht, jede weitere Bindung und jede Beziehung, die ein Kind im späteren Leben eingeht, beeinflusst. Daher ist es, trotz der Tatsache, dass eine Mutter-Kind-Abteilung keine optimale Umgebung für ein Kleinkind ist, von großer Bedeutung, der Mutter-Kind-Beziehung die Möglichkeit zu geben sich zu entwickeln und ihr dafür passende Rahmenbedingungen zu schaffen.
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