Die gesetzlichen Bestimmungen über die Obsorge in Österreich führten in den letzten Jahren immer wieder zu heftigen Diskussionen in der Öffentlichkeit. Seit Jahren wurde kritisiert, dass die gemeinsame Obsorge vom Willen beider Elternteile abhängig sei. Diese gesetzliche Regelung spiegelte nicht die heutige gesellschaftliche Lage wieder, in der immer mehr uneheliche Kinder geboren werden. Eine Reformierung der Gesetzesbestimmungen war daher unumgänglich. Mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 gingen zahlreiche Neuerungen im Bereich der Obsorge einher, welche nicht nur zu gravierenden Auswirkungen für die Betroffenen, sondern auch zu vielfachen Änderungen im diesbezüglichen Pflegschaftsverfahren führen. Ein weiteres Ziel der Reform war demnach die Verbesserung der kindschaftsrechtlichen Verfahren, die in der Vergangenheit durch lange Verfahrensdauern und durch vielfache Rollenkonflikte zu negativen Auswirkungen für alle Beteiligten des Verfahrens führten. Die folgende Bachelorarbeit widmet sich den neuen Gesetzesbestimmungen rund um die Obsorge und das Pflegschaftsverfahren und setzt sich mit den Auswirkungen der Reform für das Verfahren und dessen Beteiligte auseinander, um am Ende die Frage beantworten zu können, ob die veränderte Gesetzeslage zu einer Verbesserung der Situation beitragen kann.
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