Diese Arbeit beschäftigt sich mit der vorgelagerten Fallprüfung, der sogenannten Vorprüfung, bei der Liebhabereibeurteilung im Steuerrecht. Der Schwerpunkt wird dabei auf die Vorprüfung bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung gelegt. Die Arbeit beleuchtet die Prüfungsschritte im Allgemeinen und konzentriert sich im Hauptteil auf die Besonderheiten bei der Vermietung. Die Vorprüfung dient im Wesentlichen dazu zu beurteilen, ob eine Betätigung, die ein Abgabepflichtiger ausübt bzw auszuüben vorgibt überhaupt einkommensteuerlich bzw umsatzsteuerlich relevant ist. Ergibt sich aus dieser Vorprüfung, dass überhaupt keine Steuerbarkeit der Betätigung vorliegt, ist keine Liebhabereibeurteilung mehr vorzunehmen. Ergibt sich daraus, dass zwar Steuerbarkeit vorliegt, aber mit anderen Ergebnissen als vom Steuerpflichtigen erklärt, ist die Liebhabereibeurteilung aufgrund der geänderten Ergebnisse durchzuführen. Ebenfalls wird auf die Problematik des Missbrauchstatbestands iSd § 22 BAO 1961 bei gewissen Fallkonstellationen eingegangen.
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