Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Bildung von Rückstellungen im Allgemeinen und hebt im Speziellen die Drohverlustrückstellung als eine besondere Rückstellungsart hervor. Rückstellungen stellen Schulden dar, die hinsichtlich ihrer Höhe und Entstehung nicht sicher sind. Durch die Berücksichtigung von Rückstellungen werden die entsprechenden Aufwendungen der Periode, in welcher sie verursacht wurden, zugerechnet. Dies führt zu einer Anpassung des Ergebnisses des jeweiligen Wirtschaftsjahres, da ein Aufwand berücksichtigt wird, ohne dass ein Mittelabfluss erfolgt ist. Da es durch Rückstellungen zu einer Gewinnreduktion kommt, stehen weniger Mittel zur Verfügung, welche an die Gesellschafter ausgeschüttet werden können und zusätzlich wird ein verkürzter Betrag der Steuer unterworfen. Für die Bildung und vor allem für die Bewertung von Rückstellungen bestehen daher zwischen dem Unternehmens- und dem Steuerrecht Unterschiede, welche im Folgenden herausgearbeitet werden.
Die Drohverlustrückstellung ist eine spezielle Form der Rückstellung und ist zu berücksichtigen, wenn der wirtschaftliche Nutzen, welcher aus einem Geschäft erwartet wird, unter dem Wert der erwarteten Kosten liegt. Oftmals entsteht ein drohender Verlust bei Fremdwährungsgeschäften beziehungsweise (bzw) bei starken Marktpreisschwankungen der dem Geschäft zugrunde liegenden Gegenstände. Unterschiede ergeben sich bei dieser Rückstellungsart auch hinsichtlich der Bildung und Bewertung, auf welche im Detail eingegangen wird. Zusätzlich wird die Maßgeblichkeit der Unternehmens- für die Steuerbilanz erläutert, welche bei Drohverlustrückstellungen eine wichtige Bedeutung hat und ein wesentliches Element darstellt.