Im Rahmen dieser Arbeit wird das Thema Wissensmanagement, im Besonderen Wissensbewahrung beim Personalabgang infolge von Pensionierungen, betrachtet. In diesem Zusammenhang werden Modelle des Wissensmanagements erläutert, welche die Struktur für den speziellen Fokus der Arbeit auf Wissensbewahrung bei Personalabgang wegen Pensionierungen geben. Es werden Bausteine des Wissensmanagements erörtert und diskutiert und die Bedeutung der Wissensbewahrung für Organisationen untersucht. Welche Rahmenbedingungen für eine Wissensbewahrung in dieser Situation der Personalabgänge gegeben sind, mit welchen Hindernissen und Möglichkeiten Organisationen sich auseinandersetzen können, wird in diesem Zusammenhang aufgezeigt. Im Speziellen wird dabei der Fokus auf die öffentliche Verwaltung gesetzt.
Der empirische Teil dieser Arbeit beschäftigt sich mit der Analyse von Wissensbewahrung in der öffentlichen Verwaltung bei Personalabgängen wegen Pensionierungen, dargestellt am Beispiel des Sozialministeriums. Als Datensammlungs-Methode wird das qualitative Interview mit SektionsleiterInnen und MitarbeiterInnen des Sozialministeriums gewählt.
Es kann festgestellt werden, dass im Sozialministerium grundsätzlich Instrumente zur Wissensbewahrung angewandt werden, wobei einzelne Instrumente weniger intensiv, als andere zum Einsatz kommen. Überwiegend zur Bewahrung bzw. Speicherung von Wissen, werden elektronische Akte, organisationsinterne Laufwerke und Ordnerdateien sowie das Intranet genutzt. Des Weiteren finden bei Personalabgängen Nachfolgeplanungen und Paralleleinschulungen statt und es werden Austrittsgespräche geführt. Diese Ansätze verdeutlichen, dass ein verstärktes Interesse an Maßnahmen zur Wissensbewahrung und -sicherung bei Personalabgängen besteht. Das Wissen als wertvolle, aber begrenzte Ressource, wurde vom Sozialministerium erkannt und umgesetzt.
Das Ergebnis ist, dass das Sozialministerium erhebliche Impulse von Instrumenten des Wissensmanagements bzw. Wissensbewahrung erwartet, um auf diese Weise die Folgen des Personalabbaus wegen Pensionierungen kompensieren zu können.