Diese Arbeit befasst sich mit dem Problem der Begebung von Substanzgenussrechten an Personengesellschaften analog zu den Bestimmungen des § 8 Abs 3 Z 1 KStG. Der Gesetzgeber hat Genussrechte gesetzlich kaum definiert, eine Begebung auch an Personengesellschaften oder natürlichen Personen ist aber immer wieder als möglich dargestellt worden. Eine Substanzgenussbegebung an Körperschaften umfasst eine Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn. Aber wie ist das bei Personengesellschaften? Wird der Genussrechtszeichner zum Personengesellschafter oder ist das Substanzgenussrecht ein Kapitalanteil an einer Personengesellschaft?
Diese Fragen versucht die vorliegende Arbeit zu lösen.