Diese Arbeit beschäftigt sich mit Beziehungsarbeit in geschlossener Unterbringung im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe. Die Diskussion um die Notwendigkeit von freiheits-entziehenden Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe ist aufgrund von immer „schwierigeren“ Minderjährigen und dem Bekanntwerden von Übergriffen an Jugendli-chen in der Untersuchungshaft, wieder aufgekommen. Da in der derzeitigen österreichi-schen Rechtslage keine freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe zulässig sind, werden gesetzliche Voraussetzung im Ländervergleich mit Deutschland und der Schweiz aufgezeigt. In der Arbeit werden Argumente für und gegen die Notwendigkeit von geschlossener Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe dargestellt. Auf das Ar-gument, dass die freiheitsentziehenden Maßnahmen als Beziehungsangebot zu verstehen sind und nicht als Strafe, wird besonders eingegangen. Dabei werden die generelle Be-deutung von Beziehungen für den Menschen, Beziehungsarbeit in der Sozialen Arbeit, aber auch die Möglichkeiten und Grenzen dieser in geschlossener Unterbringung erläutert.
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