Sterbehilfe in Österreich ist nach wie vor ein kontrovers diskutiertes Thema. Dabei haben einige europäische Länder bereits vor Jahren ihre Zustimmung zur Liberalisierung erteilt. Und obwohl Studien belegen, dass unter bestimmten Voraussetzungen Sterbehilfe vorstellbar wäre, so ist es dennoch als sehr gut zu bewerten, dass in einem derart heiklen Thema keine voreiligen Entscheidungen getroffen werden. Somit sind der Autonomie jedoch Grenzen gesetzt und neue ethisch-kritische Diskussionen werden aufgeworfen.
Die unterschiedlichen Arten der Sterbehilfe haben zudem unterschiedliche Auswirkungen. Dabei ist das medizinische Personal durch das Gesetz sehr gut abgesichert. Pflegepersonen hingegen tragen sehr viel Verantwortung hinsichtlich der Aufrechterhaltung von Menschenwürde und Autonomie, erfahren aber aufgrund des Fehlens einer entsprechenden Pflegekammer keine rechtliche Unterstützung. Dennoch wird das Pflegepersonal bei fraglichem Patientenwillen ebenso zum Entscheidungsträger und damit zu einem wichtigen Bestandteil eines Prozesses bezüglich weiterer Vorgehensweisen.
Aber wie soll der Wille des Patienten/der Patientin ermittelt werden, wenn er/sie sich selbst dazu nicht mehr äußern kann? Im besten Fall verfügen die Patienten über eine Patientenverfügung. Selbst dann muss allerdings hinterfragt werden, ob der festgehaltene Wille regelmäßig aktualisiert wurde und ob zum entsprechenden Zeitpunkt der Wille nach wie vor besteht. Eine ethische Analyse kann und darf somit nicht ausbleiben.
Diesen und einigen Fragen mehr stellen die Grundlage der Arbeit dar und zeigen die aktuelle Situation zur Sterbehilfe in Österreich auf.