Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, warum in Deutschland die Mehrheit der vorhandenen Stiftungen überwiegend gemeinnützig ist und warum dies in Österreich nicht der Fall ist. In Deutschland bestehen gegenwärtig rund 22.000 rechtsfähige Stiftungen, der überwiegende Teil dieser Stiftungen (rund 95%) ist gemeinnützig. Im Vergleich dazu sind die in Österreich bestehenden Stiftungen nur zu einem Anteil von 14 % gemeinnützig. Schwerpunktmäßig werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen von gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland und Österreich sowie abgabenrechtlichen Begünstigungen verglichen. Ziel dieser Arbeit ist es, aufgrund der gesetzlichen Vorgaben einen Schluss daraus zu ziehen, ob die in Österreich erfolgte Einführung des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 im Vergleich zu Deutschland eine Angleichung bzw. eine Verbesserung der Voraussetzungen bezüglich Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für Stiftungsgründer darstellt.
Gemeinnützige Privatstiftungen nach dem PSG werden in Österreich abgabenrechtlich nicht anders behandelt als Stiftungen nach dem BStFG. So kommt in beiden Fällen neben umfangreichen Steuerbefreiungen bzw. Erleichterungen, wie beispielsweise der Befreiung von der Stiftungseingangsteuer, der Grunderwerbsteuer oder der beschränkten (Körperschaft)Steuerpflicht, auch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10% zur Anwendung. Durch das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 wurden auch im Bereich der geänderten Spendenbegünstigung und der Zuwendung zur Vermögensausstattung Vorteile für Spender als auch für gemeinnützige Stiftungen geschaffen. Spenden sowie Zuwendungen zur Vermögungsausstattung an gemeinnützige (Privat)Stiftungen sind grundsätzlich und unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben für den Spender steuerlich abzugsfähig. ^Zivilrechtlich wurden durch das neue BStFG 2015 einige Erleichterungen wie die Möglichkeit des Übergangs der Gründerrechte auf den Rechtsnachfolger oder eines Mindestvermögens von 50.000,- Euro geschaffen.
Im Vergleich dazu erlaubt das deutsche Abgabenrecht für gemeinnützige Stiftungen, neben diversen Steuerbefreiungen oder Erleichterungen ähnlich wie in Österreich höhere Beträge für steuerlich abzugsfähige Spenden und Zuwendungen zur Vermögensausstattung. Auch (angemessene) Zuwendungen an die Stifter oder deren nahe Angehörigen schaden der Gemeinnützigkeit und den daraus resultierenden steuerlichen Begünstigungen nicht. Zivilrechtlich ist vor allem aufgrund des Fehlens eines zwingenden Mindestvermögens eine Gründung in Deutschland vereinfacht. Notwendig ist hier nur die Sicherstellung, dass der Stiftungszweck auf Dauer erfüllt werden kann. Vergleicht man die deutschen mit den österreichischen Rahmenbedingungen und steuerlichen Begünstigungen einer gemeinnützigen Stiftung, so ergeben sich zwar nicht viele, aber doch einige wesentliche Unterschiede, die letztendlich zu einem Vorteil einer Gründung in Deutschland führen (können).